Es wird hier informiert über ein Angebot der Business Service Media GmbH – dbvz, aus Emmerich. Nach hier vorliegender Information eines Betroffenen ruft die Business Service Media GmbH – dbvz, Gewerbetreibende an um diese zur Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrages zu veranlassen. Gegenstand des Anrufs war im hier beschriebenen Fall ein Eintrag in einem Online Branchenbuchverzeichnis für Gewerbetreibende. Der Anruf wurde (angeblich mit Zustimmung des Angerufenen) aufgezeichnet. In der Folgezeit erhielt der betroffene Gewerbetreibende eine Rechnung über den Onlineeintrag mit einer Vertragsdauer von drei Jahren mit Kosten in Höhe von insgesamt 830,62 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem Gewerbetreibenden bewußt, einen eigentlich nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.
Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:
Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.
Forderungsschreiben der EuroTreuhand Inkasso GmbH im Auftrag der Business Service Media GmbH
Geschrieben von Virabell Schuster am 09. August 2017
UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln im Auftrag der Business Service Media GmbH die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der EuroTreuhand Inkasso GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass überfälligen und nicht strittigen Forderungen ggf. an Auskunfteien übermittelt werden. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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