Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach für Cyberservices erhalten?

Aktuell melden sich vermehrt Betroffene, die ein Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Fix & Mosebach im Auftrag der Firma Cyberservices B. V. erhalten haben. Gegenstand der Forderung ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Kontaktportal affaire.com. Auf dem Portal können sich Nutzer kostenlos registrieren. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dadurch entsteht ein kostenloses Vertragsverhältnis zwischen Cyberservices und dem Nutzer. Cyberservices bietet dem Nutzer neben den kostenlosen Diensten verschiedene kostenpflichtige Dienste (Premium-Mitgliedschaft) und Leistungen an. Mit Inanspruchnahme dieser Dienste geht der Nutzer ein weiteres, von dem kostenlosen Vertragsverhältnis getrenntes Vertragsverhältnis ein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten lediglich vage Informationen über den Inhalt, die Dauer, den Preis, die Laufzeit und die Zahlungsbedingungen. Erst mit Erhalt einer Zahlungssaufforderung wird dem Nutzer bewusst, dass durch die weitere Nutzung der Optionen eine mehrmonatige kostenpflichtige Mitgliedschaft entstanden ist.

Wichtiger Hinweis:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbestreibers (Stand 22.07.2017) stehen lediglich vage Angaben über Zahlungspflicht, Dauer und Kündigungsfristen der Mitgliedschaft. Nach hier vertretener Ansicht bestehen daher erhebliche Zweifel, ob die vom Betreiber verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach im Auftrag der Cyberservices B. V. erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 Kommentare:

habe auch ärger mit cyberservice und mit den anwälte f. fix& r. mosebach habe berets die zweite zahlungsaufforderung mit zahlkarte bekommen, ich habe aber nie ein abo mit cyberservice abgeschlossen.

habe auch ärger mit cyberservice und mit den anwälte f. fix& r. mosebach habe heuteeine zahlungsaufforderung mit zahlkarte bekommen, ich habe aber nie ein abo mit cyberservice abgeschlossen.