Anlässlich der Erstberatung eines Verbrauchers finden Sie hier Informationen über die Partnervermittlung Freundschaftsservice und Freundschafts-Vermittlungs GmbH mit Sitz in Hannover. Grund der Beratung war der Abschluss eines Vertrages mit der Partnervermittlung Freundschaftsservice und Freundschafts-Vermittlungs GmbH. Der Ratsuchende wollte über die Vermittlung einen Partner finden. Laut Internet bietet die Firma an, mit Hilfe einer gezielten Partneranalyse den Weg in die Zweisamkeit sicherzustellen. Geworben wird damit, dass der Partnersuchende in kürzester Zeit den passenden Partner nach individuellen Vorstellungen, Interessen und Wünschen findet. Der Verbraucher hat nach Abschluss des Vertrages jedoch Vertragsreue bekommen und hat sich hier in der Kanzlei erkundigt, ob und wie er sich von dem Vertrag lösen kann
Zur rechtlichen Situation:
Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.
PraxisTipp:
Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.
Wie kann ich Ihnen helfen:
Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.
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