(1) Immer wieder trägt es sich zu, dass Verkäufer ein bei eBay eingestellten Artikel entfernen und die Auktion bei eBay vorzeitig beenden. Häufig ist die Ursache, dass der erwünschte Kaufpreis nicht erreicht wird. Immer mehr Gerichte entscheiden täglich darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Verhalten zulässig ist. Ob ein Verkäufer eine Auktion bei eBay vorzeitig beenden darf, bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Denn Käufer und Verkäufer haben durch die Anmeldung bei Ebay zugestimmt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien von eBay gelten sollen. Insofern kann ein Verkäufer vor Ablauf des eigentlichen Auktionsende nur dann sein Angebot vorzeitig zurücknehmen, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist (§ 9 Ziff. 11 AGB-eBay). Unter dem Begriff „gesetzliche Berechtigung“ ist unstreitig zu verstehen, dass der Verkäufer sein Gebot dann zurückziehen kann, wenn ihm ein Anfechtungsrecht gemäß § 119 BGB zusteht (Anfechtung wegen Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum und Eigenschaftsirrtum).
Der BGH hat mit Urteil vom 08.06.2011, VIII ZR 305/10, bestätigt, dass ein Verkäufer die eBay-Auktion auch bei Diebstahl des Artikels ohne Nachteile vorzeitig beenden kann. Dies ergebe sich aus den Hinweisen von eBay.
Das Amtsgericht Laufen hat mit Urteil vom 28.02.2012, 2 C 918/11, entschieden, dass auch im Falle der erheblichen Beschädigung der Ware das Angebot vorzeitig beendet werden kann. Denn insbesondere befinde sich auf der Hilfeseite von eBay die Angabe von Gründen für die vorzeitige Beendigung eines Angebotes. Als Grund wird hierbei u. a. aufgeführt, dass der Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte ein Verkäufer eine zum Ausschlachten oder Reparieren vorgesehene Zugmaschine bei eBay ab 1,00 EUR angeboten und sodann die Auktion vorzeitig beendet mit der Begründung, beim Umsetzen der Maschine sei das Führerhaus zerrissen worden, weswegen die Maschine entsorgt werden musste. Der Höchstbieter verlangte Herausgabe und hilfsweise Schadensersatz. Das Amtsgericht Laufen wies die Klage ab und nahm dabei Bezug auf die oben zitierte Rechtsprechung des BGH:
„Mit dem BGH (aaO) ist davon auszugehen, dass auch bei einer Beschädigung der angebotenen Ware ein vorzeitiger Abbruch der Auktion möglich ist. An sich führt zwar die Beschädigung nur zum Eingreifen des gesetzlichen Mängelrechts, nicht aber zur anfänglichen Unmöglichkeit. Mit dem BGH sind vorliegend aber die Besonderheiten des Vertragsschlusses bei Online-Auktionen zu beachten, die anderenfalls dazu führen würden, dass der Anbieter sehenden Auges in die Mängelgewährleistung läuft. Der Bieter ist also mit dem BGH nur davor zu schützen, dass das Angebot aus sachfremden Erwägungen heraus vorzeitig beendet wird. Hierunter fällt die Beendigung einer Auktion aufgrund einer Beschädigung der Ware nicht. Dieser Grund ist vielmehr als “gesetzlicher Grund” im Sinne der e-bay Regelungen, die wiederum den Willenserklärungen der Parteien zu Grunde liegen sind, anzusehen“.
Vergleiche auch Landgericht Bonn, Urteil vom 05.06.2012 – 18 O 314/11: Entdeckt der Anbieter eines gebrauchten Pkws unverschuldet erst nach Beginn einer eBay-Auktion einen Mangel, so ist er zur Rücknahme des Angebots gem. § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB berechtigt.
PraxisTipp: Im Einzelfall muß sorgfältig geprüft werden, ob ein „gesetzlicher Grund“ zur vorzeitigen Beendigung einer Auktion vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann sich der Verkäufer bei vorzeitiger Beendigung einer Auktion gegenüber dem Bieter schadensersatzpflichtig machen.
Auktion bei eBay auch dann vorzeitig beenden, wenn ein unerheblicher Mangel entdeckt wird!
Geschrieben von Virabell Schuster am 23. Januar 2013
UpDate (2): Jetzt hat auch das Landgericht Bochum mit Urteil 18.11.2012, 9 S 166/12, aktuell entschieden, dass der Verkäufer eine verbindliche Auktion bei eBay ohne Nachteile vorzeitig beenden kann, wenn der Verkäufer nach Auktionsbeginn entdeckt, dass der aktuell angebotene Artikel einen Mangel hat. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer bei eBay einen PKW angeboten und nach Auktionsbeginn festgestellt, dass die Zentralverriegelung nicht mehr funktionierte. Der Verkäufer beendete die Auktion und reparierte den Defekt, indem er eine neue Zentralverriegelungspumpe in Wert von 65,00 EUR einbaute. Der Höchstbieter verlangte die Lieferung des PKW, hilfsweise Schadensersatz. Das Landgericht Bochum wies die Klage zurück. Der Verkäufer war berechtigt, das Angebot vorzeitig zu beenden, weil am PKW nach Beginn der Auktion ein Mangel aufgetreten war. Nach Ansicht des Gerichtes kann es nicht darauf an, ob der Mangel erheblich oder unerheblich war. Das Gericht stufte aber den Defekt an der Zentralverriegelung als erheblich ein und argumentierte:
„Ein zum Zeitpunkt der Auktionsbeendigung erheblicher Mangel wird auch nicht dadurch unerheblich, dass er – wie vorliegend – anschließend mit relativ geringem Kostenaufwand von dem Anbieter selbst beseitigt werden kann. Denn es wäre unbillig, den Anbieter einseitig mit dem Prognoserisiko zu belasten.“
In welchen Fällen Sie Schadensersatz bezahlen müssen, wenn Sie als Verkäufer ein Gebot vorzeitig zu beenden, können Sie hier nachlesen.
Keine Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion
Geschrieben von Virabell Schuster am 24. Dezember 2013
UpDate (3): Das OLG Hamm hat nun in einem Urteil vom 04.11.2013, 2 U 94/13, entschieden, dass auch dann eine Auktion bei eBay vorzeitig abgebrochen kann, wenn dem Anbieter ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises unterläuft und die Auktion deswegen vorzeitig beendet und sodann erneut, diesmal mit der Angabe des korrekten Mindestpreises, einstellt. Im Fall ging es um einen PKW, auf welchen ein Bieter zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion mit 7,10 EUR Höchstbietender war. Die Klage auf Lieferung des PKW hatte aber keinen Erfolg, weil das Gericht davon ausging, es sei kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, weil die Auktion zulässigerweise vorzeitig beendet wurde (gegenteilige Auffassung Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.12.2012, 23 C 0317/12).
Kein Vertrag trotz vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion bei Beschädigung der Sache
Geschrieben von Virabell Schuster am 11. Februar 2014
UpDate (4): Das AG Krefeld hat mit Urteil vom 07.06.2013, 5 C 352/12, einen Vertragsschluss trotz vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion durch den Verkäufer verneint. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer ein Handy im Wege der Auktion zum Kauf angeboten. Zwei Tage nach Auktionsbeginn erlitt das Handy eine Beschädigung, weswegen der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendete. Der Verkäufer hatte seine Wohnung gereinigt und dabei das Handy versehentlich vom Schrank „gefegt“, wodurch es zerbrochen und zersplittert ist. Da in den eBay-AGBen geregelt ist, dass im Falle der Beschädigung des Artikels das Gebot vorzeitig beendet werden könne, ist mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden kein Vertrag zustande gekommen.
Kein Vertrag trotz vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion bei Beschädigung der Sache
Geschrieben von Virabell Schuster am 25. April 2014
UpDate (5): Das Landgericht Aurich hat mit Urteil vom 03.02.2014, 2 O 565/13, die eBay-AGB, wonach bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande kommt, wenn der Verkäufer zur vorzeitigen Beendigung nicht gesetzlich berechtigt war, als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung eingestuft. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Verkäufer sein Angebot vorzeitig beendet. Der Höchstbietende verklagte den Verkäufer auf Schadensersatz mit der Begründung, aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Auktion sei ein Vertrag zustande gekommen. Das Gericht prüfte weder, ob der Verkäufer berechtigt war, das Gebot vorzeitig zu beenden sondern stufte kurzerhand die den Vertragsschluss fingierende Klausel als unwirksam ein mit der Folge, dass trotz entsprechender Regelung kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande gekommen war. Schadensersatzansprüche bestanden demnach auch nicht.
Kein Schadensersatzanspruch bei Beendigung der Aktion die noch länger als 12 Stunden läuft
Geschrieben von Virabell Schuster am 06. Oktober 2014
UpDate (6): Das Amtsgericht Darmstadt hat sich mit Urteil vom 25.06.2014, 303 C 243/13 (nicht rechtskräftig) mit dem Hinweis bei eBay beschäftigt, wonach ein Angebot, welches noch länger als 12 Stunden läuft, von dem Anbieter ohne Einschränkungen vorzeitig beendet werden kann. Das Gericht legt den Hinweis so aus, dass eine Bindung an das Angebot nur in den letzten 12 Stunden der Auktion besteht und vorher das Angebot jederzeit zurückgenommen werden kann. Andererseits stehe dies im Widerspruch zu den sonstigen Gründen, aufgrund welcher ein Anbieter ein Gebot vorzeitig beenden könne. Insofern sei die 12-Stunden-Klausel unklar und könne nicht zu Lasten des Anbieters verwendet werden. Insofern durfte der Verkäufer sein Angebot auch ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden da die 12-Stunden-Klausel zu seinen Gunsten auszulegen war (vorzeitige Beendigung, weil Auktion noch länger als 12 Stunden lief). Zudem komme den Ebay-AGBen im Verhältnis zwischen Anbieter und Bieter (Marktverhältnis) keine unmittelbare Geltung zu. Der Anbieter konnte also sein Gebot ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes im konkreten Fall allein deswegen beenden, weil die Auktion noch mehr als 12 Stunden lief (andere Ansicht OLG Nürnberg hatte mit Urteil vom 26.02.2014, 12 U 336/13).
eBay-Auktion darf bei auftretenden Mängeln der Ware vorzeitig abgebrochen werden
Geschrieben von Virabell Schuster am 17. Februar 2015
UpDate (7): Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 12.12.2014, 3 S 27/14, entschieden, dass der Anbieter von Ware bei einer eBay-Auktion, der erst während der Bietzeit erkennt, dass die angebotene Sache einen Mangel hat, sein Angebot vorzeitig beenden (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft bzw. gemäß eBay-AGB „während der Angebotsdauer beschädigt“). In dieser Konstellation hat der Käufer keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers nach wirksamer Anfechtung des Angebots bei ebay
Geschrieben von Virabell Schuster am 29. Januar 2018
UpDate (8): Nach einer Entscheidung des Amtsgericht München mit Urteil vom 09.03.2017, 274 C 21792/16, kann der Verkäufer eines Artikels bei eBay sein Angebot wegen Erklärungsirrtum anfechten, wenn er irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu einem Euro aktiviert. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen Kaufvertrags zurück. Im konkreten Fall war das Gericht aufgrund der vorgetragenen Tatsachen zum „Vertippen“ vom Wahrheitsgehalt der Aussagen des Verkäufers überzeugt.
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