Partnervermittlung über Zeitungsanzeigen Vertrag Partnervermittlung Harmonie 50-Plus!

Die Kanzlei ist telefonisch von einem Verbraucher um Beratung zur rechtlichen Situation zu einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag mit der Firma Partnervermittlung Harmonie 50-Plus gebeten worden. Zwar nimmt das Angebot von Partnervermittlungsbörsen im Internet kontinuierlich zu. Nach wie vor besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Partner mittels individueller Beratung und Vermittlung durch eine Partnerschaftsagentur zu finden. So bietet zum Beispiel die Firma Partnervermittlung Harmonie 50-Plus mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen die Vermittlung von Partnern über Zeitungsanzeigen an. Gewöhnlich werden im Falle der individuellen Partnervermittlung in einem persönlichen Gespräch die Wünsche und Eigenschaften des Partnersuchenden ermittelt. Ziel ist am Ende des Gesprächs der Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages. Im konkreten Fall hat der Ratsuchende gefragt, ob er sich von dem Vertrag wieder lösen kann.

Zur rechtlichen Situation:

Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.

PraxisTipp:

Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen:

Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert