Die Kanzlei wird regelmäßig von Verbrauchern um Rat gebeten zu Partnerschaftsvermittlungsverträgen mit der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH in Zossen. Es wenden sich Verbraucher an die Kanzlei, die einen Aufnahmevertrag mit der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH nebst Zahlungsplan unterschrieben haben. Andere legen einen von der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH erhaltenen Mahnbescheid vor. Die Firma Kerstin Friedrich Aktiv GmbH mit Sitz in Zossen bietet seit Jahren die Vermittlung von Partnern zu verschiedenen Zwecken nach individueller Beratung an. Auf Wunsch besuchen Mitarbeiter der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH den Partnersuchenden zu Hause, um die individuellen Daten zu erfassen. Ziel ist der Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages und die Vermittlung eines passenden Partners. Aus ganz unterschiedlichen Gründen entsteht jedoch gelegentlich der Wunsch, sich von dem Vertrag zu lösen und das geforderte Honorar nicht zu bezahlen.
Zur rechtlichen Situation:
Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.
PraxisTipp:
Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.
Wie kann ich Ihnen helfen:
Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.
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