Aufnahmevertrag Kerstin Friedrich Aktiv GmbH Zossen Partnerschaftsvermittlung

Die Kanzlei wird regelmäßig von Verbrauchern um Rat gebeten zu Partnerschaftsvermittlungsverträgen mit der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH in Zossen. Es wenden sich Verbraucher an die Kanzlei, die einen Aufnahmevertrag mit der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH nebst Zahlungsplan unterschrieben haben. Andere legen einen von der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH erhaltenen Mahnbescheid vor. Die Firma Kerstin Friedrich Aktiv GmbH mit Sitz in Zossen bietet seit Jahren die Vermittlung von Partnern zu verschiedenen Zwecken nach individueller Beratung an. Auf Wunsch besuchen Mitarbeiter der Kerstin Friedrich Aktiv GmbH den Partnersuchenden zu Hause, um die individuellen Daten zu erfassen.  Ziel ist der Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages und die Vermittlung eines passenden Partners. Aus ganz unterschiedlichen Gründen entsteht jedoch gelegentlich der Wunsch, sich von dem Vertrag zu lösen und das geforderte Honorar nicht zu bezahlen.

Zur rechtlichen Situation:

Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.

PraxisTipp:

Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen:

Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

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3 Kommentare:

Kerstin Friedrich Aktiv GmbH
Ich habe beim “Besuch” einer Mitarbeiterin einen Aufnahmevertrag unterschrieben und auch unter Druck einige Formulare, auch die Einzugsermächtigung.
Nach 3 Tagen habe ich den Vertrag widerrufen, das Geld war aber sort eingezogen worden.(2500€) Bekomme ich jemals mein Geld wieder?

Kündigung des Vertrages nach 2 Jahren.Erst per E-Mail,dann schriftlich per Einschreiben.Keine Antwort.Es kam zu 2Partnervermittlungen,die nicht zu stande
kamen,da beide Frauen an ein Treffen nicht intressiert waren.Da keine Leistungen
von dieser Agentur erbracht wurden,stellt sich die Frage,inwieweit eine rechtliche
möglichkeit besteht,mein gezahltes Geld einzufordern.

Ich habe heute einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten.Von Fr Friedrich GmbH.
Habe den Vertrag innerhalb des Widerufsrecht aufgehoben.Nie Antwort erhalten.Nur einen Partnervorschlag kam,worauf ich anrief und meine Kündigung betonte.Mir wurde erwidert das man dann die 100e einbehält weil ich ja eine Leistung gebracht hätte.
Damit war das für mich erledigt.Jetzt kommt Post vom Gericht.Habe nie eine Mahnung oder ähnliches in 2 Jahren erhalten.Wie verhalte ich mich?Habe aber keine Belege aufbewahrt.