Erfahrung mit Glück für Zwei GmbH Koblenz – Partnerschaftsvermittlung über Zeitungsanzeigen

Immer wieder melden sich hier Verbraucher mit Anfragen zur rechtlichen Situation von Partnerschaftsvermittlungsverträgen mit der Firma Glück für Zwei GmbH aus Koblenz. Es geht um Partnerschaftsvermittlungen über Zeitungsanzeigen und die Frage, ob man sich trotz Unterzeichnen von Unterlagen von dem Vertrag lösen kann. Zwar nimmt das Angebot von Partnervermittlungsbörsen im Internet kontinuierlich zu. Nach wie vor besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Partner über Zeitungsanzeigen zu finden. So bietet die Firma Glück für Zwei GmbH mit Sitz in Koblenz seit Jahren die Vermittlung von Partnern über Zeitungsanzeigen an. Die Firma Glück für Zwei GmbH inseriert in großen Anzeigen in lokalen Printmedien. In der Rubrik „Sie sucht ihn“ suchen Damen den passenden Herrn. In der Rubrik „Er sucht Sie“ ist es umgekehrt! abx

Zur rechtlichen Situation:

Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.

PraxisTipp:

Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen:

Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Wir freuen und auf Ihren Anruf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Kommentar:

Guten tag,
ich würde gerne eine PV Glück zu zweit in Anspruch nehmen, weiß aber nicht ob diese Vermittlung seriös ist und ob ich den Personalbogen unterschreiben soll?
MfG
Linden