Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung der European Data Ltd. zur Prüfung vorgelegt. Die European Data Ltd betreibt das Portal namens vat-identification.eu bzw. vat-id.org. In Rechnung gestellt wird ein Betrag in Höhe von 900,00 Euro netto. Gegensand der Rechnung ist, dass der Betroffene nach seiner Erinnerung vom Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern eine E-Mail mit dem Betreff “Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer” erhalten und in der Folgezeit ein Formular zur Erfassung von Daten unterschrieben und an die European Data Ltd. geschickt hat. Erst mit Erhalt der Rechnung ist dem Betroffenen bewusst geworden, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Wichtiger Hinweis:
Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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