Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Jedermann GmbH erhalten haben. Das Inkassobüro Jedermann GmbH macht im Auftrag der Maxolution Online Service GmbH Beträge in unterschiedlichen Höhen geltend. Gegenstand der Forderungen sind Anmeldungen auf Internetseiten, die die Maxolution Online Service GmbH betreibt. Die Maxolution Online Service GmbH hat ihren Sitz in Österreich. Die Maxolution Online Service zählt zu den führenden High Class Entertainment Netzwerken Europas und bietet ein entsprechendes Sortiment an Entertainment an. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften durch Anmeldung auf verschiedenen Internetportalen. Hintergründe der Anmeldung auf den Seiten, sowie Dauer, Kosten und Kündigungsfristen der Mitgliedschaften sind den Betroffenen teilweise nicht bekannt. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.
Wichtiger Hinweis:
Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber der Portale verwendeten Klauseln wirksam sind. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln könnte auch eine Kostenpflicht ganz oder teilweise entfallen. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Maxolution Online Service GmbH im Auftrag der Jedermann Inkasso GmbH erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Schreibe einen Kommentar