Aktuell verschickt das Inkassobüro atriga GmbH im Auftrag der Net-Line Online-Dienste AG mit Sitz in Heilbronn Zahlungsaufforderungen. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist der Abschluss eines Vertrages aus dem Bereich Erwachsenenunterhaltung. Die Net-Line Online-Dienste AG bietet auf unterschiedlichen Internetseiten Erwachsenenunterhaltung an. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren. Allerdings übersehen die Betroffenen, dass durch den Anmeldevorgang und das Setzen eines Häkchens bereits ein kostenpflichtiger mehrmonatiger Mitgliedsvertrag zustande kommen soll. Dies fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten. In diesem Zusammenhang wird hier regelmäßig gefragt, ob die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich bezahlt werden muß.
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Betreiber des Kontaktportals verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben von der atriga GmbH im Auftrag der Net-Line Online-Dienste AG erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein solches Schreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofalle kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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