Aktuell verschickt das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Online-Firmenauskunft Zahlungsaufforderungen. Die Online-Firmenauskunft betreibt im Internet das Onlinebranchenbuch onlinefirmenauskunft.de. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung der Online-Firmenauskunft, die Unternehmensdaten der angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal einzutragen. Mit der Zahlungsaufforderung wird zum einen die Gebühr für den Branchenbucheintrag sowie Zinsen, Mahn- und Inkassokosten gefordert. Der Gesamtbetrag beläuft sich teilweise auf knapp 500,00 EUR. In diesem Zusammenhang wird hier regelmäßig gefragt, ob die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich bezahlt werden muß und was es mit der telefonischen Beauftragung auf sich hat.
Allgemeine Information:
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie auch diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Schreibe einen Kommentar