Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die ein Schreiben der Firma Olox Finanzberatung UG erhalten haben. Das Schreiben der OLOX Finanzberatung UG besteht aus 3 Schriftstücken. Das Anschreiben ist betitelt mit „Genehmigung in Höhe von 6.500,00 €”. Beigefügt sind ein „Vertrag“ und sodann eine „Beratungsvereinbarung“. Anlass der Berichterstattung ist hier die erhebliche Verwunderung der Betroffenen über die Schriftstücke und die Frage, was es damit auf sich hat. Denn in dem Anschreiben wird dem Betroffenen die „verbindliche Zusage für Ihren genehmigten Finanzierungsvertrag“ mitgeteilt. Es müsse nur noch der beiliegende Kundenauftrag unterschrieben werden. Die zu unterschreibenden Dokumente sind dem Anschreiben beigefügt. Der zu unterschreibende „Vertrag“ hat u.a. zum Gegenstand die „Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages“. In Fettgedruckt folgt die Zahl 6.500,00 €. Die zu unterschreibende „Beratungsvereinbarung“ hat zum Gegenstand „eine Beratung im Allfinanzbereich“ mit monatlichen Kosten in Höhe von 12,50 EUR (Laufzeit 1 Jahr), wobei sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird.
Wichtiger Hinweis:
Betroffenen, die auf der Suche noch der Vergabe von Krediten sind, kann in den oben beschriebenen Fällen nicht empfohlen werden, die den Anschreiben beigefügten Unterlagen („Vertrag“, „Beratungsvereinbarung“) zu unterschreiben. Denn anders als es die Betroffenen hoffen, kommt durch die Unterzeichnung der Unterlagen kein Kreditvertrag zustande, sondern lediglich u.a. ein kostenpflichtiger Beratungsvertrag. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten, unterschrieben und in der Folgezeit eine Zahlungsforderung erhalten haben, zahlen Sie diese Forderung nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen. Zum Forderungseinzug in diesen Fällen lesen Sie auch diesen Beitrag.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie aufgrund der Unterzeichnung der Unterlagen in der Folgezeit ungewollt eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Auch kann keine schriftliche Beratung zum Inhalt dieser Verträge erteilt werden. Hierzu wenden Sie sich an den Anbieter Olox.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
Guten Tag ,
OLOX Finanzierung hat mich was zugeschickt mit Nachname Gebühr was ich nicht angenommen habe jetzt sagen sie aber ich habe eine digitale Unterschrift runtergesetzt was garnicht geht weil ich es nicht getan habe und dazu kommt noch das sie jetzt über ein Inkasso unternehmen das Geld eintreiben wollen