Aktuell hat sich hier ein Betroffener gemeldet und eine Zahlungsaufforderung der Demanda Forderungsmanagement GmbH eingereicht. Das Inkassobüro Demanda schreibt im Auftrag der Olox Finanzberatung UG. Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist offensichtlich folgender Sachverhalt: Der Betroffene hatte ein Schreiben der Olox Finanzberatung UG erhalten. In dem Anschreiben wurde dem Betroffenen die „verbindliche Zusage für Ihren genehmigten Finanzierungsvertrag“ mitgeteilt. Es müsse nur noch der beiliegende Kundenauftrag unterschrieben werden. Die zu unterschreibenden Dokumente waren dem Anschreiben beigefügt. Der zu unterschreibende „Vertrag“ hat u.a. zum Gegenstand die „Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages“. In Fettgedruckt folgt die Zahl 5.000,00 €. Im weiteren Verlauf des Vertragsinhaltes wurde mitgeteilt, dass durch „die Rücksendung dieses unterzeichneten Vertrages an den Dienstleister die Vermittlungsprovision in Höhe von 267,50 EUR zur Zahlung fällig ist. Das Inkassobüro Demanda fordert nun die Zahlung des Betrages nebst Zinsen und Kosten, insgesamt also 350,66 EUR. Der Betroffene wollte nun wissen, ob die geltend gemachte Forderung bezahlt werden muß.
Allgemeine Information:
Grundsätzlich sollte der geltend gemachte Betrag nicht vorschnell bezahlt werden. Je nach Fallkonstellation können Verbraucher verschiedene Rechte wie Widerruf und Anfechtung geltend machen. Zu weiteren Informationen zu diesem Fall lesen Sie auch bitte diesen Beirag.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
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