Zahlungsaufforderung der Knorz und Kollegen im Auftrag der PVZ Pressevertriebszentrale wegen Zeitschriften-Abo

Auch die Rechtsanwälte Knorz und Kollegen aus Karlsruhe verschicken Zahlungsaufforderungen im Auftrag der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG mit Sitz in Stockelsdorf. Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist ein angeblich abgeschlossenes Abonnement über eine Zeitschriftenlieferung. Nach Mitteilung des Betroffenen wurde dieser seinerzeit angerufen. Gegenstand des Gespräches soll zunächst eine Gewinnmitteilung gewesen sein  Im Verlauf des Gespräches folgte offensichtlich der Abschluss eines Abonnements über die Lieferung einer Zeitschrift. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde dem Betroffenen jedoch bewußt, ganz offensichtlich ein kostenpflichtiges, mehrmonatiges und nicht gewolltes Zeitschriftenabonnement abgeschlossen zu haben. Neben der Zeitschriftengebühr fordert die Anwaltskanzlei Knorz und Kollegen auch Rechtsanwaltsgebühren und Zinsen. Der Betroffen wollte natürlich wissen, ob der geforderte Betrag bezahlt werden müssen.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Es sollte zunächst geprüft werden, wie es zum Abschluss des Vertrages kam und ob dieser gegebenenfalls gekündigt oder auf andere Art und Weise aufgehoben werden kann. Wer also ebenfalls ein solches Forderungsschreiben erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt noch widerrufen werden kann.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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2 Kommentare:

ja, da lässt PVZ eine geschwätzige nette ? anrufen: “es kostet nichts, Gratis Lieferung für 6 Wochen und dann ist alles erledigt, keine weiteren Lieferungen danach”. aufdringlich, nicht mit “nein danke” zu stoppen, Telefonterror! dann die Rechnung, die Mahnung trotz Rückfragen und Einschreiben zur Unterlassung und Aufforderung zum Vorzeigen des angeblichen Vertrags.
Was tun: eine Anzeige bei der Polizei wegen Nichteinhaltung von Datenschutz, Betrug etc.?

Ist ein telefonischer Vertragsabschluss (Brigitte Abonnement) aufgrund eines Gewinnversprechens überhaupt rechtskräftig?
Außerdem traue ich mich nicht per Post zu widerrufen, da sie dann auch im Besitz meiner Unterschrift sind! Habe wie andere auch einen hotel4two Gutschein über Euro 599,00 erhalten und ein Schreiben von F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH über eine angeblich 3-monatige Testmitgliedschaft für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung! In diesem Schreiben heißt es: Ihre Bankverbindung wurde für die Zahlungsabwicklung im Sepa-Format wie folgt hinterlegt: Sepa-Format? Ich habe die Bankverbindung telefonisch weitergegeben…Muß da nicht ein Sepa Formular mit Unterschrift erfolgen? Dort habe ich jedenfalls per E-mail gestern widerrufen! Für den Widerruf an die W. Klenk e.K. Abonnentenverwaltung habe ich keine E-mail Adresse gefunden und deshalb erstmal der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co.KG., Bahndamm 9 in 23617 Stockelsdorf eine E-mail mit Widerruf geschickt! Dies wurde mir im Telefonat mit Gruner u. Jahr, BRIGITTE Kundenservice empfohlen, die mich an die PVZ verwiesen hat. Diese haben mir bestätigt, dass ich Neukundin seit 18.01.2021 bin. Ich bedanke mich für ihre Bemühungen, Opfern wie mir und anderen zu helfen und eine Aussicht zu geben! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Saldana Chavez