Aktuell reichen hier viele Gewerbetreibender Zahlungsaufforderungen des Rechtsanwaltes Albrecht König aus Stuttgart ein. Rechtsanwalt Albrecht König fordert im Auftrag der Firma BS Internet Vertriebsgesellschaft UG Gebühren für einen Branchenbucheintrag. Die Hauptforderung beläuft sich auf 357,00 EUR. Zusammen mit den Mahn- und Inkassokosten beläuft sich die Gesamtforderung auf etwa 450,00 EUR. Gegenstand der Hauptforderung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, Unternehmensdaten in ein Onlinebranchenbuch einzutragen. Erst mit Erhalt der Rechnung oder auch oft erst mit Erhalt der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes König wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.
Allgemeine Information:
Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Häufig wird dem angerufenen Gewerbetreibenden zunächst mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand des Datenabgleichs. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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