Aktuell melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben der Firma Creditor Consulting GmbH mit Sitz in Rosenheim erhalten haben. In dem Schreiben der Creditor Consulting GmbH wird dem Betroffenen mitgeteilt, einen vom Betroffenen beantragen Dienstleistungsvertrag erhalten zu haben, welcher jedoch vom Betroffenen noch unterschrieben werden müßte. Die Firma Creditor Consulting GmbH erklärt in dem Schreiben die Annahme des Vertrages und bittet darum, den Vertrag gegen zu zeichnen und zurückzuschicken. Gegenstand des Vertrages ist die Hilfestellung „bei der Bewältigung verschiedener technischer, buchhalterischer sowie wirtschaftlicher Aufgaben und Probleme im Zusammenhang mit dessen Verschuldung“. Ausdrücklich ist erwähnt, dass der Vertrag keine Vermittlung oder Gewährung eines Darlehens oder Kredites beinhaltet. In dem Schreiben wird die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr gefordert. Insofern stellt sich die Frage, ob diese Gebühr tatsächlich bezahlt werden muß.
Wichtiger Hinweis:
Betroffenen, die auf der Suche nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, kann in den oben beschriebenen Fällen nicht empfohlen werden, die dem Anschreiben beigefügten Vertrag zu unterschreiben. Denn der zu unterzeichnende Vertrag sieht gerade nicht vor, ein Kredit zu erhalten oder vermittelt zu bekommen. Dies wird von Betroffenen häufig übersehen, was zu einer vorschnellen Unterzeichnung des Vertrages führt. Insofern sollte auch nicht die Bearbeitungsgebühr vorschnell bezahlt werden. Allerdings sollte die Angelegenheit auch nicht ignoriert und abgegebene Erklärungen bei Bedarf gegebenenfalls widerrufen oder angefochten werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben nebst Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage zur Zahlungspflicht und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
Auch ich habe die Karte erhalten jedoch nicht den versprochenen Kredit also kann auch kein vertrag zustanden gekoimmen sein. unterschrieben habe ich nichts