Abmahnung Kanzlei Fareds im Auftrag der iParts GmbH wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform

Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma IParts GmbH. Die Firma IParts GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abmahngegenstand ist die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten bei eBay. Gerügt wird die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform. Es werden in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 887,02 EUR gefordert (Streitwert 10.000,00 EUR)

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und begangen wurde, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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