Forderungsschreiben der Colleon AG im Auftrag der free communication GmbH erhalten?

Aktuell melden sich hier vermehrt Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Colleon AG im Auftrag der free communication GmbH erhalten haben. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Online-Dating-Portal single.de. Dieses Portal wird von der Firma free communication GmbH betrieben. Die Nutzung der Leistung auf dem Portal von Single.de ist kostenfrei, sofern der Nutzer nicht vor Inanspruchnahme eines Dienstes auf eine Kostenpflicht hingewiesen wird. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich diesbezüglich verschiedene Informationen. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal zunächst kostenlos an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Um einen Premium-Service in Anspruch zu nehmen, kann eine kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Die Kostenpflicht wird mitunter übersehen und fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden. In diesem Zusammenhang fragen sich Betroffene, ob geltend gemachte Forderungen bezahlt werden müssen und was grundsätzlich unternommen werden sollte.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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4 Kommentare:

Selbstauskunft in Flendburg. Nie erhalten, dafür Rechnung von Colleon in Höhe von 59 Euro, da ich nicht zählte, ich habe nie etwas erhalten bzgl. Selbstauskunft

Die collean AG hat bei mir unaufgefordert eine Schufa Anfrage gemacht.
Ist das rechtens?

ich habe ein schreiben bekommen und soll 100 euro bezahlen muß ich das bezahlen gruß dirk

Selbstauskunft in Bonn . Nie erhalten, dafür Rechnung von Colleon in Höhe von 40 Euro, da ich nicht zählte, ich habe nie etwas erhalten bzgl. Selbstauskunft