Aktuell hat hier ein Gewerbetreibender eine Zahlungsaufforderung der Top Inkasso GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die Top Inkasso GmbH macht eine Forderung der Firma Medien & Design Verlag GmbH mit Sitz in Spanien/Alicante geltend. Der Forderung liegt eine Anzeigeauftrag zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einem Werbeobjekt, welches sodann in einem bestimmten Postleitzahlengebiet verschickt/verteilt werden soll. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird und 4 kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die in halbjährlichen Abständen veröffentlicht werden. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von knapp über 1.000,00 EUR brutto für je eine Auflage. Der angeschriebene Gewerbetreibende wird in den Formular aufgefordert, die vor eingetragenen Daten mit der Unterschrift zu bestätigen. In der Folgezeit erhält der Betroffene die 1. Rechnung über die erste von 4 Lieferungen.
Wichtiger Hinweis:
Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf über 4.000,00 EUR brutto. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden lediglich überflogen. Mitunter sind diese auch sehr schwer zu lesen, da nur eine Faxkopie vorliegt. Mit Erhalt der 1. Rechnung stellt sich schließlich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, sich von diesem Vertrag zu lösen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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