Zahlungsaufforderung EFA Euro Accounting GmbH (Inkassodienst NRW) im Auftrag der Dating Corp. Ltd erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro EFA Euro Accounting GmbH (Inkassodienst NRW) mit Sitz in Übach-Palenberg erhalten haben. Das Inkassobüro EFA Euro Accounting GmbH (Inkassodienst NRW) schreibt im Auftrag der Firma Dating Corp. Ltd.mit Sitz in England. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich der Abschluss einer Mitgliedschaft auf einem Kontaktportal. Normalerweise ist die erstmalige Anmeldung auf derartigen Kontaktportalen kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme zu anderen Singles) muß zunächst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen werden. So betragen die Gebühren für eine halbjährige Mitgliedschaft 174,50 EUR, wobei bereits angegeben wird, dass die Gesamtlaufzeit 12 Monate für 349,00 EUR beträgt. Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung von der Abo-Mitgliedschaft. Wer den geforderten Betrag nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit Post von dem Inkassobüro EFA Euro Accounting GmbH (Inkassodienst NRW), vormals Euro Collect.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung. Lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in der Zahlungsaufforderung einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob der behauptete Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern ein Vertragsschluss ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Vorsorglich sollte die Forderung aufgrund Widerruf, Kündigung und Anfechtung zurückgewiesen werden. Die Rechte sollten im Vorfeld gegenüber dem Portalbetreiber ausgeübt werden, und zwar unabhängig davon, ob mögliche Fristen bereits abgelaufen sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.