Zahlungsaufforderung der InterHypo Suisse GmbH wegen Vermittlung einer Finanzsanierung

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung der InterHypo Suisse GmbH mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist offensichtlich ein online abgegebener Antrag auf eine Finanzierung von vorhandenen Verbindlichkeiten. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines Finanzpartners, der die Regulierung von Verbindlichkeiten aus eigenen Mitteln anbietet Viele Betroffene haben dies dahingehend verstanden, ein Darlehen in einer bestimmten Höhe zu erhalten und haben daher online einen entsprechenden Antrag gestellt, welcher sogleich positiv beschieden wurde. Entsprechende Vertragsunterlagen sollten jedoch erst nach Zahlung einer Vermittlungsgebühr ausgehändigt werden und erst danach könne dann mit der Finanzsanierung begonnen werden. Wer die geforderte Vermittlungsgebühr nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit Zahlungsaufforderungen, die nicht unerheblich sind.Es stellt sich nun die Frage, ob angesichts des Irrtums die geltend gemachte Forderung bezahlt werden muß oder ob der Vertrag angefochten werden kann.

Wichtiger Hinweis:

Betroffenen, die auf der Suche im Internet nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, sollten bei entsprechenden Angeboten sehr vorsichtig und aufmerksam sein. Denn häufig beziehen sich die Angebote lediglich auf die Vermittlung einer Finanzsanierung. Anders als es die Betroffenen sich zunächst vorstellen, beinhaltet dieses Angebot nicht die Vergabe eines Kredites, sondern lediglich ein Vermittlungsauftrag, der die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages zum Gegenstand hat. Wenn Sie auch eine solche Anfrage im Internet gestellt haben und in der Folgezeit dann auch eine Zahlungsforderung über die Vermittlungsprovision erhalten haben, zahlen Sie diese Forderung nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie aufgrund einer vergleichbaren Anfrage im Internet in der Folgezeit ungewollt eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.