Zahlungsaufforderung der Euro-Invest-Inkasso UG im Auftrag der OVM Online Vertriebsmarketing GmbH erhalten?

Immer häufiger melden sich hier Betroffene und berichten, eine Zahlungsaufforderung von der Euro-Invest-Inkasso UG im Auftrag der OVM – Online Vertrieb Marketing GmbH erhalten zu haben. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich der angebliche Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über das Internet. Gegenstand der Dienstleistung ist ein „Finanz Management Paket“. Dieses „Finanz Management Paket“soll Betroffene in finanzieller Not dabei helfen, vorhandene Schulden in den Griff zu bekommen. Nach Ablauf einer 14tägigen Probezeit entsteht für diese Schuldenhilfe ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Vertrag. Die Betroffenen befürchten, dieses Angebot angenommen und womöglich in Folge einer ausgebliebenen Kündigung einen mehrmonatigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Das Inkassobüro Euro-Invest-Inkasso UG fordert nämlich die Gebühr für die angeblich entstandene Mitgliedschaft und droht in dem Schreiben im Falle der Nichtzahlung mit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen, in Ausnahmefällen mit dem Besuch eines Außendienstmitarbeiters.

Allgemeine Hinweis:

Betroffenen, die auf der Suche im Internet nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, sollten bei entsprechenden Angeboten sehr vorsichtig und aufmerksam sein. Denn häufig beziehen sich die Angebote lediglich auf die Vermittlung einer Finanzsanierung. Anders als es die Betroffenen sich zunächst vorstellen, beinhalten diese Angebote nicht die Vergabe eines Kredites, sondern lediglich ein Vermittlungsauftrag, der die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages zum Gegenstand hat. Wenn Sie auch eine solche Anfrage im Internet gestellt haben und in der Folgezeit dann auch eine Zahlungsforderung über die Vermittlungsprovision erhalten haben, zahlen Sie diese Forderung nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie aufgrund einer vergleichbaren Anfrage im Internet in der Folgezeit ungewollt eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Ein Kommentar:

Habe von Ra. ALBRECHT Koenig Zahlungsaufforderung von Wahrsagerin bekommen. 372 Euro, habe niemals was bestellt. Ausser kostenlose Beratung, selbst die habe ich nicht bekommen. Firma Wallet aus UK. Ich bezahle keinen Cent. Warte auch heute noch auf Kreditkarte, die ueber 200 Euro zu buche schlug und ich an den Koenig überwiesen habe. Ich habe von dieser Wahrsagerin nichts bekommen und ich bezahle nichts.
L. G.
Eva Tomaschewski