Zahlungsaufforderung von der Nanos ER AG mit Ankündigung eines Gerichtsverfahrens erhalten

Aktuell hat sich hier ein Betroffener gemeldet, der eine Zahlungsaufforderung von der Firma Nanos ER AG mit Sitz in Berlin erhalten hat. In der Zahlungsaufforderung wird die Einleitung eines Gerichtsverfahrens angekündigt. Die Höhe der Forderung liegt knapp über 100,00 EUR. Das Schreiben enthält weder eine Telefon- oder Faxnummer und auch keine Emailadresse, was sehr ungewöhnlich ist. Ein postalischer Kontakt war auch nicht möglich. Der Betroffene konnte sich in dem genannten Fall keinen Reim darauf machen, was es mit der Forderung auf sich hat.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Androhung eines Gerichtsverfahrens einschüchtern. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag weiter verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Ein Kommentar:

habe dn 2.brief von euro-collekt bekommen wegen einer kreditkarten bestellung bei Avantia card.