Rechnung Mahnung von Global Media GmbH LLC wegen Branchenbucheintrag erhalten?

Die Firma Global Media GmbH LLC mit Sitz in den USA verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung, einen Businesseintrag in das Online-Branchenbuch „branchennet24.net“ eintragen zu lassen Hintergrund der Beauftragung ist ein an den Gewerbetreibenden per Email übersandtes Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer aufgefordert wurde, das Formular mit voreingetragenen Unternehmensdaten auf die Richtigkeit zu überprüfen und sodann auch zu unterschreiben. Im Kleingedruckten des Formulars findet sich der Hinweis, dass der Vertrag 2 Jahre läuft, wobei die jährlichen Kosten 990,00 EUR betragen. Die in der Folgezeit in Rechnung gestellten Kosten belaufen sich demnach auf 990,00 EUR. Der Vertrag verlängert sich zudem, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit erheblichen Folgekosten abgeschlossen hat. Insofern fragen betroffene Unternehmer zu Recht, ob der in Rechnung gestellte Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Andere OnlineBranchenbuchbetreiber versuchen hingegen, diese Leistungen kostenpflichtig anzubieten. Es kann jedoch nicht in jedem Fall empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht vorschnell bezahlt. Nach hier vertretener Ansicht gibt es verschiedene Möglichkeit, die Forderung zurückzuweisen und den Vertrag anzugreifen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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