Rechnung Media Service Center Ltd. – RWE Marketing DOO – wegen Anzeigenvertrag

Aktuell hat sich hier ein Gewerbetreibender gemeldet, der eine Zahlungsaufforderung der Firma Media Service Center Ltd. mit Sitz in London erhalten hat. Die Firma Media Service Center Ltd. bedient sich offensichtlich der Firma RWE Marketing DOO, um kostenpflichtige Anzeigeaufträge in angeblichen Printmedien zu generieren. Hintergrund ist wohl, dass der betroffene Gewerbetreibende bereits eine Anzeige in einem örtlichen Anzeigeblatt geschaltet hat. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und insgesamt 6 kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die in bestimmten Zeitabständen veröffentlicht werden sollen. Die Kosten pro Auflage belaufen sich auf ca. 1.200,00 EUR. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Gesamtkosten für ein Jahr liegen demnach bei über 7.000,00 EUR. Wenn sich der Vertrag mangels Kündigung verlängert,, verdoppeln sich die Gesamtkosten. Im konkreten Fall ist der Vertrag durch Unterzeichnung eines Formulars zustande gekommen. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten verbunden mit der Frage, ob der Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf ca. 7.000,00 EUR brutto. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden aus verschiedenen Gründen nur überflogen. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. In jedem Fall sollte der Vertrag im Vorfeld gekündigt und auch wegen Täuschung und Irreführung angefochten werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und sonstige andere Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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