Immer häufiger berichten Betroffene von Zahlungsaufforderungen, die sie von der Firma Fin Xpress Direkt GmbH erhalten. Die Forderungen werden durch das Inkassobüro Euro Invest Inkasso geltend gemacht. Der Hintergrund dieser Zahlungsaufforderungen ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Bereitstellung einer gewerblichen Schuldnerhilfe. Doch was bedeutet das genau und warum fühlen sich so viele Menschen getäuscht?
Gewerbliche Schuldnerhilfe statt Kredit
Gewerbliche Schuldnerhilfe beschreibt Dienstleistungen, die darauf abzielen, Personen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Diese Unterstützung kann in Form von Beratung, Verhandlungen mit Gläubigern oder der Erstellung eines Schuldenregulierungsplans erfolgen. Grundsätzlich ist dies eine legitime und oft hilfreiche Dienstleistung für Menschen, die Schulden haben und Unterstützung benötigen.
Der Trick mit den Daten
Das Problem bei der Fin Xpress Direkt GmbH beginnt jedoch schon beim ersten Kontakt. Viele Betroffene berichten, dass sie sich auf einem Portal angemeldet haben, in der Annahme, dort einen Kredit zu beantragen. Während des Anmeldeprozesses werden persönliche Daten abgefragt und die Nutzer füllen diverse Formulare aus – unter dem Eindruck, dass dies für die Kreditvergabe notwendig ist.
In Wirklichkeit schließen sie jedoch unwissentlich einen Vertrag über gewerbliche Schuldnerhilfe ab. Dies wird den Nutzern oft nicht klar kommuniziert. Die Formulierungen auf der Webseite sind so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, es handle sich um eine Kreditvermittlung. Tatsächlich jedoch verpflichten sich die Nutzer, für die Dienstleistungen der Schuldnerhilfe zu zahlen.
Die Überraschung kommt mit der Rechnung
Erst wenn die Zahlungsaufforderung von Euro Invest Inkasso ins Haus flattert, wird den Betroffenen bewusst, dass sie keinen Kredit erhalten haben. Stattdessen werden sie aufgefordert, für die vermeintlich in Anspruch genommene Schuldnerhilfe zu zahlen. Diese Rechnungen können beträchtliche Summen umfassen und sorgen für Verwirrung und Ärger bei den Betroffenen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
Schreibe einen Kommentar