In letzter Zeit berichten viele Verbraucher über Zahlungsaufforderungen der Pajisto Forderungsmanagement GmbH, die im Auftrag der Firma Olox Finanzberatung UG versendet werden. Gegenstand dieser Forderungen sind angebliche kostenpflichtige Dienstleistungen, die in Verbindung mit Kredit- oder Finanzdienstleistungsanfragen im Internet stehen sollen. Oft handelt es sich dabei um vermeintlich „kostenlose“ oder unverbindliche Online-Formulare, über die Verbraucher nach Krediten suchen oder Finanzberatungen anfragen können. Im Nachhinein erhalten sie dann jedoch Rechnungen oder Mahnungen, obwohl sie sich der angeblichen Kostenpflicht dieser Dienste oft nicht bewusst sind.
Was ist von diesen Zahlungsaufforderungen zu halten?
- Kostenpflicht oft unklar: Häufig sind die vermeintlich kostenpflichtigen Dienstleistungen auf den Internetseiten nicht ausreichend klar und deutlich als solche erkennbar. Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucher ihre Daten eingeben, um eine unverbindliche Information oder Beratung zu erhalten, und erst später feststellen, dass Kosten für den Service berechnet wurden.
- Prüfung der Legitimität: Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen wie Pajisto sollten immer sorgfältig geprüft werden. Überprüfen Sie, ob die Forderung gerechtfertigt ist und ob tatsächlich eine eindeutige Zustimmung zu einer kostenpflichtigen Leistung vorliegt. Fehlt eine klare Einwilligung oder eine detaillierte Vertragsinformation, könnte es sich um eine unberechtigte Forderung handeln.
- Widerrufsrecht und Widerspruch: Wenn Ihnen eine Forderung gestellt wird, von der Sie nichts wussten oder die Ihnen unberechtigt erscheint, haben Sie das Recht, schriftlich zu widersprechen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale zur Unterstützung hinzuzuziehen. Ein schneller und frühzeitiger Widerspruch kann dabei helfen, die Forderung abzuwehren.
- Mangelnde Transparenz und Verbraucherfalle: Diese Art von Forderungen kann oft als Verbrauchertäuschung angesehen werden. Eine klare, transparente Preisgestaltung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn versteckte Kosten vorliegen, die im Vorfeld nicht eindeutig kommuniziert wurden, könnte die Forderung angreifbar sein.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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