Zahlungsaufforderung von IDG Inkasso Direkt GmbH im Auftrag von Global Card Service – Was steckt dahinter?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von der IDG Inkasso Direkt GmbH im Auftrag der Global Card Service – Europe S.L. erhalten haben, sollten Sie die Forderung genau prüfen. Häufig steht diese im Zusammenhang mit der vermeintlichen Bestellung einer Kreditkarte. Doch was genau bedeutet das, und wie sollten Sie reagieren?

Wer ist Global Card Service – Europe S.L.?

Die Firma Global Card Service – Europe S.L. bietet Kreditkarten über verschiedene Kanäle an, oft mit vermeintlich günstigen oder attraktiven Konditionen. Doch in vielen Fällen entdecken Kunden erst im Nachhinein, dass bereits für die bloße Bearbeitung oder Ausstellung der Kreditkarte Kosten anfallen – selbst wenn sie die Karte gar nicht aktiv nutzen.

Die Angebote werden häufig durch Werbeanzeigen oder Direktmarketing beworben. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine reguläre Kreditkartenbestellung handelt. Tatsächlich schließen die Kunden jedoch einen Vertrag ab, der Gebührenpflichten nach sich zieht.

Warum wird eine Zahlungsaufforderung verschickt?

Wenn Kunden die Gebühren für die bestellte Karte nicht bezahlen – sei es, weil sie sich der Kosten nicht bewusst waren oder die Karte nicht nutzen wollen – gibt die Global Card Service – Europe S.L. die Forderung an Inkassobüros wie die IDG Inkasso Direkt GmbH weiter. Diese setzt die Zahlung dann in ihrem Auftrag durch.

Wie sollten Sie vorgehen?

  • Prüfen Sie die Forderung: Stellen Sie fest, ob Sie die Kreditkarte tatsächlich bestellt haben und ob die Kosten im Bestellprozess klar angegeben waren.
  • Fordern Sie Belege an: Verlangen Sie vom Inkassobüro Nachweise, die den Vertragsabschluss und die Kostenpflicht belegen.
  • Widerruf oder Anfechtung: Falls der Vertragsabschluss erst kürzlich erfolgt ist, prüfen Sie, ob Sie noch widerrufen können. Vorsorglich sollte auch bei Frsitablauf noch ein Widerruf schriftlich ggb. Dem Anbieter erklärt werden. Bei irreführenden oder unklaren Angaben könnten Sie den Vertrag anfechten.
  • Schriftlich reagieren: Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, teilen Sie dies dem Inkassobüro schriftlich mit. Erläutern Sie, warum Sie nicht zahlen und verlangen Sie eine Klärung des Sachverhalts.
  • Rechtsberatung einholen: Falls das Inkassobüro weiter Druck ausübt oder die Situation unklar bleibt, ziehen Sie eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt hinzu.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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