Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungssaufforderung des Inkassobüro atriga GmbH zur Prüfung vorgelegt. Das Inkassobüro atriga GmbH schreibt im Auftrag der Usenet.nl S.r.l. mit Sitz in San Marino, Italien. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist offensichtlich eine kostenpflichtige Inanspruchnahme von Internetdienstleistungen. Der Anbieter stellt nach eigenen Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den technischen Zugang zu den von Dritten bereitgehaltenen Servern zum weltweiten Dienst Usenet zur Verfügung. Im konkreten Fall soll der Dienstleistungsvertrag vor mehreren Jahren geschlossen worden sein. In der Vergangeheit wurden jedoch nie Leistungen abgerechnet. Naturgemäß hat der Betroffene keine Erinnerungen an einen solchen Vertag uns wollte wissen, wie man in seinem solchen Fall verfahren kann.
Wichtiger Hinweis:
Es sollte vorliegend zunächst ermittelt werden, welcher Sachverhalt der Forderung zugrunde liegt. Im Falle eines zurückliegenden Vertragsschlusses steht Verbrauchern eine Reihe von Rechtsmittel zur Verfügung. Wer also ebenfalls ein solches Forderungsschreiben erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt oder noch widerrufen werden kann oder ob auf andere Weise eine Vertragsaufhebung möglich ist.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen.
Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
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