Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Euro – Invest – Inkasso UG im Auftrag der Creditor Consulting GmbH erhalten haben. Gegenstand der Forderung ist offensichtlich der Abschluss eines Vertrages über die Hilfestellung „bei der Bewältigung verschiedener technischer, buchhalterischer sowie wirtschaftlicher Aufgaben und Probleme im Zusammenhang mit dessen Verschuldung“. Das Inkassobüro Euro – Invest – Inkasso UG fordert in den Schreiben die Zahlung unterschiedlich hoher Beträge. Die Höhe der Forderung hängt wohl davon ob, wie hoch sich der rückzuführende Schuldenbetrag bei den Verbrauchern beläuft. Die Summe soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, sonst erfolgen seitens des Inkassobüros „umgehend weitere Maßnahmen“. Insofern fragen die Betroffenen hier nach, ob der geltend gemachte Betrag tatsächlich bezahlt werden soll, zumal der genannte Vertrag nach Ansicht der Verbraucher so nicht erwünscht war.
Wichtiger Hinweis:
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung. Lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in der Zahlungsaufforderung einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob der behauptete Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern ein Vertragsschluss ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Vorsorglich sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro aufgrund Widerruf, Kündigung und Anfechtung zurückgewiesen werden. Die Rechte sollten im Vorfeld gegenüber dem Diensteanbieter ausgeübt werden, und zwar unabhängig davon, ob mögliche Fristen bereits abgelaufen sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Aboverträgen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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