Rechnung Mahnung von Cross Marketing Ltd. wegen Anzeigenvertrag erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von der Cross Marketing Ltd. mit Sitz in England erhalten haben. Der Forderung liegt offensichtlich ein Anzeigenauftrag für eine Printwerbung zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einer Bürgerinfobroschüre. Dem betroffenen Gewerbetreibende wird zunächst in einem Telefongespräch vorgegeben, es bestehe bereits ein Vertrag und die Anzeige müßte freigegeben werden. Kurz darauf erhält der Gewerbetreibende ein Fax, welches unterschrieben werden soll. In den Auftragsbedingungen ist jedoch aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und pro Jahr 3 kostenpflichtige Auflagen zu je knapp 1.000,00 EUR beinhaltet. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Die Gesamtkosten für die Dauer des Vertrages liegen demnach bei etwa 3.000,00 EUR. Nachdem der Betroffene in der Folgezeit eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf über 3.000,00 EUR. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich der Betrag usw. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes das Kleingedruckte im Formular nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden nur überflogen. Die anfallenden Kosten werden nicht als Gesamtbetrag aufgelistet. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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