Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros DW Deutscher Inkasso-Dienst zur Prüfung vorgelegt. Hintergrund dieses Schreibens ist offensichtlich ein angeblicher Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Firma Fuchs-Lotterie GmbH. In dem Schreiben wird eine beträchtliche Hauptforderung geltend gemacht sowie ein Schufaeintrag und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angekündigt. Vor dem Hintergrund dieser Drohkulisse hat der Betroffene angefragt, ob die Forderung fristgerecht bezahlt werden soll, zumal diesem ein derartiger Vertrag überhaupt nicht bekannt ist.
Wichtiger Hinweis:
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Vorsorglich sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen und um Mitteilung der näheren Umstände des angeblich Zustandekommens des Vertrages gebeten werden. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Schreibe einen Kommentar