Immer mehr Verbraucher finden sich in einer unangenehmen Situation wieder: Sie erhalten Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven im Auftrag des VNR Verlags für Deutsche Wirtschaft AG. Doch wie kam es dazu? Der VNR Verlag, einer der größten deutschen Fachverlage, wirbt mit hochwertigen Beratungsprodukten zu verschiedenen Themen wie Finanzen, Personal, Familie, Gesundheit und Computer. Doch statt der erwarteten Unterstützung erleben die Betroffenen ein böses Erwachen. Viele berichten von kostenpflichtigen Abos, die sie unwissentlich abgeschlossen haben sollen, nachdem sie vermeintlich kostenlose Probeabos in Anspruch genommen haben. Obwohl die Verträge gekündigt wurden, flattern weiterhin Forderungen ins Haus, oft in beträchtlicher Höhe und ohne erkennbare Gegenleistung. Die Betroffenen stehen vor einem Rätsel: Wie sollen sie sich verhalten? Hier sind einige Ratschläge, um aus dieser misslichen Lage herauszufinden und sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren
Schritt für Schritt zur Lösung: Wie sich Betroffene gegen unberechtigte Forderungen wehren können
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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