Zahlungsaufforderung von Office Works Services Ltd. wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag im Internet

Viele Gewerbetreibende und Freiberufler berichten von Zahlungsaufforderungen, die sie von der Firma Office Works Services Ltd. mit Sitz in Bulgarien erhalten haben. Diese Forderungen belaufen sich oft auf hohe Beträge, in diesem Fall knapp 1.500 EUR. Hintergrund der Forderung ist offenbar ein vermeintlicher telefonischer Vertragsabschluss über den Eintrag von Unternehmensdaten in einem Branchenbuchportal. Oft können sich die Betroffenen jedoch nicht daran erinnern, jemals bewusst einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wie kommt es zu solchen Situationen, und wie sollte man reagieren?

Vertragsabschluss am Telefon – Eine weit verbreitete Masche

Es ist keine Seltenheit, dass Gewerbetreibende während ihrer Arbeit von Dienstleistern angerufen werden, die verschiedene Leistungen anbieten, wie etwa Einträge in Branchenverzeichnisse. Diese Telefonate finden häufig in hektischen Arbeitssituationen statt, wodurch sich die Angerufenen oft nicht bewusst sind, was sie während des Gesprächs zugesagt haben.

In vielen dieser Fälle kommt es zu unklaren oder missverständlichen Absprachen, bei denen die Betroffenen glauben, lediglich einer kostenlosen oder unverbindlichen Information zugestimmt zu haben. Tatsächlich nutzen einige Anbieter jedoch diese Situationen, um vermeintliche Verträge zu generieren, die dann später als Grundlage für hohe Zahlungsforderungen dienen.

Rechtliche Grauzone und unseriöse Geschäftspraktiken

Das Vorgehen von Unternehmen wie der Office Works Services Ltd. bewegt sich häufig in einer rechtlichen Grauzone. Oftmals ist der angebliche Vertragsabschluss rechtlich schwer nachvollziehbar, da es keine schriftlichen Verträge gibt und der telefonische Dialog unklar bleibt. Viele dieser Unternehmen nutzen aggressive Verkaufstaktiken und das fehlende Bewusstsein der Betroffenen für ihre Rechte aus, um Forderungen geltend zu machen.

Solche Branchenbuchportale haben in der Regel wenig bis keinen tatsächlichen Nutzen für die betroffenen Gewerbetreibenden. Es handelt sich oft um reine Abzocke, die darauf abzielt, durch hohe Forderungen schnelles Geld zu verdienen. Aufgrund des Sitzes der Unternehmen im Ausland, in diesem Fall in Bulgarien, versuchen diese Firmen häufig, Druck auf die Betroffenen auszuüben, in der Hoffnung, dass diese aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zahlen.

Was sollte man tun nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von der Office Works Services Ltd. erhalten haben, sollten Sie keinesfalls unüberlegt zahlen. Stattdessen empfiehlt es sich, die folgenden Schritte zu unternehmen:

  1. Keine Zahlung ohne genaue Prüfung: Zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie die Forderung genau und versuchen Sie, sich an das vermeintliche Telefonat und den angeblichen Vertragsabschluss zu erinnern. In vielen Fällen gibt es keine rechtliche Grundlage für die Forderung.
  2. Verlangen Sie Beweise: Schreiben Sie der Firma Office Works Services Ltd. und verlangen Sie konkrete Nachweise für den angeblichen Vertragsabschluss, wie etwa eine Mitschrift des Telefonats oder eine schriftliche Bestätigung.
  3. Widerspruch einlegen: Wenn Sie keinen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein. Teilen Sie mit, dass Sie der Forderung widersprechen und den Vertrag nicht anerkennen. Diesen Widerspruch sollten Sie per Einschreiben versenden, um einen Nachweis zu haben.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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