Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KSM GmbH, Wiesbaden, vor. Die Firma KSM GmbH wird vertreten durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin. Die KSM GmbH ist laut Abmahnschreiben ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bezogen auf den Film „King of the Avenue“. In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, im Internet als Nutzer eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes den urheberrechtlich geschützten Film „King of the Avenue“ anderen Nutzern durch Freigabe auf der Festplatte zum Download angeboten zu haben. So habe ein Sicherheitsdienstleister durch eine selbst entwickelte Software Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Abgemahnten ermittelt und einen gerichtlichen Beschluss erwirkt. Dieser habe es dem Internet Service Provider gestattet, Auskunft zu erteilen, wem der Internetanschluss zugewiesen war.
In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet zurückzusenden. Außerdem wird aufgefordert, einen zur vergleichsweisen Einigung pauschalen Gesamtbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen.
Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und Modifizierung zu unterschreiben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Höhe der festgesetzten Vertragsstrafe.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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