Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Niels Eiterer aus Augsburg vor. Herr Niels Eiterer wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg.
In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „Niels van Gogh vs. Daniel Strauss-Emergency“ in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben.
Dieser Vorgang und die diesbezüglichen Daten seien mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht München weitergeleitet worden. Aufgrund eines erlassenen Gerichtsbeschlusses habe sodann der Internetanbieter mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Abgemahnten zugeordnet sei.
In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben als Anlage 3 beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zurückzusenden sowie die betroffene Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen.
Außerdem wird aufgefordert, zur Abgeltung der aufgrund dieser Angelegenheit entstandnen Kosten in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen.
Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben. Denn die konkrete Verantwortlichkeit des Abgemahnten ist durch den vom Rechteinhaber beantragten und vom Landgericht München I erlassenen Beschluss nicht festgestellt worden, sondern nur, dass von der ermittelten IP-Adresse ein [….] Urheberrechtsverstoß begangen wurde.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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