Urheberrecht

Im Urheberrecht geht es um den Schutz des geistigen Eigentums. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann der Rechteinhaber gegenüber dem Verletzer eine Abmahnung aussprechen. In der Abmahnung wird mitgeteilt, welches Recht konkret verletzt wurde. Es wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben werden regelmäßig Schadensersatzansprüche, Auskunft und Rechtsanwaltskosten eingefordert. Abgemahnt werden im Urheberrecht hauptsächlich die unerlaubte Verwendung von Fotos, Texten, Artikelbeschreibungen, Werbeslogans, Grafiken und vieles mehr.

Nach wie vor werden aber immer noch der illegale Up- und Download von Musik, Filme oder Computerspiele in Tauschbörsen (so genanntes Filesharing) abgemahnt. Viele Großkanzleien wie Waldorf Frommer haben sich hierauf spezialisiert und verfolgen für Rechteinhaber konsequent entsprechende Ansprüche. Bei der Abwehr solcher Forderungen sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

Hier finden Sie Beiträge zum Thema urheberrechtliche Abmahnungen sowie Filesharing!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Streitigkeiten aus dem Bereich Urheberrecht kann Rechtsanwältin Schuster Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Insbesondere wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, steht Rechtsanwältin Schuster Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung. Reichen Sie die Abmahnung hier vorab per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) ein. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung der Rechtslage. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten.