Abmahnung Negele Zimmel Greuter für DBM Videovertrieb wegen „Joker – Auf Einladung Der Nachbarin“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel vor. Die Firma DBM Videovertrieb GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, den Film „Joker – Auf Einladung der Nachbarin“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, angeblich unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zur Abgeltung sämtlicher Kostenerstattungsansprüche und Schadensersatzansprüche eine einmalige Pauschale in Höhe von 803,00 EUR zu bezahlen.

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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