Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.
In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das Musikwerk „Wärst du immer noch hier?“ auf: German Top 100 Single Chart Container im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.
In den Abmahnschreiben wird weiter mitgeteilt, dass Herr Ferchichi unter anderem Interpret, Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, sowie (Mit-)Urheber hinsichtlich der unter seinem Künstlernamen veröffentlichten Musikwerke ist und bezüglich des streitgegenständlichen Stückes auch Tonträgerhersteller.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass Herr Ferchichi Inhaber der Wortmarke „Bushido“, eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter den Nummern 30428333 und 30713521, ist, weswegen Dritte nach § 14 MarkenG im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Bushido“ nicht zum anbieten von Tonaufnahmen im Internet ohne Genehmigung verwenden dürfen.
In dem Abmahnschreiben wird Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert. Zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung wird angeboten, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzureichen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann grundsätzlich nicht empfohlen werden, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und gegebenenfalls Abänderung zu unterschreiben. Diesbezüglich sollte sich der Abgemahnte im Zweifel an eine im Urheberrecht tätige Anwaltskanzlei oder Anwalt wenden.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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