Wird auf die Kostenpflicht einer Dienstleistung im Internet (zum Beispiel Abo) nicht hinreichend aufmerksam gemacht und versteckt sich die Entgeltlichkeitsklausel in einem Fließtext, handelt es sich hierbei um eine überraschende und damit unwirksame Klausel (AG München, Urteil vom 18.02.2009, Az 262 C 18519/08).
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