Abmahnung Kanzlei FAREDS für Bjurman und Örn wegen „Ell & Nikki – Running Scared“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Sandra Candie Bjurman aus Malmö in Schweden und des Herrn Stefan Örn aus Stockholm in Schweden, vor. Frau Sandra Candie Bjurman und Herr Stefan Örn werden anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „Ell & Nikki – Running Scared“ in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben.

Dieser Vorgang und die diesbezüglichen Daten seien mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet worden. Aufgrund eines erlassenen Gerichtsbeschlusses habe sodann der Internetanbieter mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Abgemahnten zugeordnet sei.

In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben als Anlage 3 beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zurückzusenden sowie die betroffene Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen. Außerdem wird aufgefordert, zur Abgeltung der aufgrund dieser Angelegenheit entstandnen Kosten in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen.

Es konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Abänderung zu unterzeichnen und dem Anwalt einzureichen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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