(1) Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf, auftretend unter der Geschäftsbezeichnung „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de verschickt derzeit Briefe an verschiedene Gewerbetreibende zum Eintrag in ein kostenpflichtiges Register (Branchenbucheintrag).
Das Schreiben ist amtlich gestaltet. Es ist überschrieben mit „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de“ – Erfassung gewerblicher Einträge. Der Adressat des Schreibens wird in dem Schreiben aufgefordert, seine bereits voreingetragenen unternehmensbezogenen Daten zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann zu unterzeichnen und per Telefax gebührenfrei bis zu einem bestimmten Tag an 0800/355222 zurückzusenden. Rechts neben der Spalte für die Einträge der Unternehmensdaten steht unter der Überschrift „Leistungsübersicht/Eintragungsdarstellung“:
„Basiseintrag: Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischen Routenplaner. Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust: 39,85. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr.“
Weiter unten in der rechten Spalte steht zudem geschrieben:
„Bitte beachten: Ihre Eintragung erfolgt unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behördlichen und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten die umseitig allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind auch einzusehen unter Gewerbeauskunfts-Zentrale.de.“
In den umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter Punkt 4 mitgeteilt, dass die jährliche Vergütung 478,20 EZR netto und für die Mindestvertragslaufzeit 956,40 EUR netto beträgt, jeweils zu zahlen für ein Jahr im Voraus.
Aufgrund der Aufmachung des Schreibens wird seitens der Gewerbetreibenden häufig übersehen, dass der Eintrag der Unternehmensdaten in dem Register der Gewerbeauskunfts-Zentrale.de kostenpflichtig ist. Die erhebliche Kostenpflicht registrieren die Gewerbetreibenden erst dann, wenn sie die Rechnung für den Basiseintrag erhalten. Wer hier nicht bezahlt, erhält nach kurzer Zeit eine erneute Zahlungsaufforderung. Wer weiterhin nicht bezahlen möchte, sollte sich richtig verhalten:
Wie verhalte ich mich richtig?
Es kann zunächst nicht empfohlen werden, die Rechnung ohne vorherige Prüfung der konkreten Sach- und Rechtslage zu bezahlen. Im Zweifel muß jedoch davon ausgegangen werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Rechtsprechung zu dieser Fragestellung ist zu unterschiedlich und sehr wertungsanfällig.
Es sollte daher vorsorglich der (angeblich) zustande gekommen Vertrag angefochten und (außerordentlich) gekündigt werden.
Einer Weitergabe der personenbezogenen Daten des Gewerbetreibenden zum Beispiel an die SCHUFA soll widersprochen werden.
Regelmäßig wird es so sein, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf die Bezahlung des Jahresbeitrages bestehen wird.
Sind Sie auch betroffen oder haben Sie zu diesem Thema etwas zu sagen, dann hinterlassen Sie hier im BLOG einen Kommentar.
Erinnerungsschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Geschrieben von Virabell Schuster am 23. August 2011
UpDate (2): Drei Wochen nach Erhalt des oben angegebenen Schreibens erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden ein weiteres Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit dem selben Inhalt. Es wird zunächst mitgeteilt, dass das Schreiben dem Gewerbetreibenden schon am …. per Post zugesandt worden ist. Im übrigen hat das Erinnerungsschreiben den selben Inhalt wie das oben angegebene Schreiben.
Lesen Sie bitte noch mal oben nach, wie Sie sich verhalten können, wenn Sie unbeabsichtigt ein kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bestellt haben.
Angebotsformulare der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH sind irreführend
Geschrieben von Virabell Schuster am 16. Februar 2012
UpDate (3): Bereits mit Urteil vom 15.04.2011, 38 O 148/10, stufte das Landgericht Düsseldorf das Angebotsformular der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH als irreführend ein. Es untersagte der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt [….]. Streitgegenstand dieses Rechtsstreits war ein Formular, welches die Beklagte an Gewerbetreibende versendete und bei dessen unterzeichneter Rücksendung eine kostenpflichtige Eintragung in ein Internetfirmenverzeichnis erfolgt. In dem Formular war ein monatlicher Preis von 39,85 EUR netto angegeben. Die Laufzeit des Vertrages betrug zwei Jahre, so dass Gesamtkosten in Höhe von 956,40 EUR zu entrichten waren.
Gegen dieses Urteil hatte die GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH beim OLG Düsseldorf Berufung eingelegt. Am 14.02.2012 fand die mündliche Verhandlung statt. Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) wies die Berufung der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH zurück.
PraxisTipp: Betroffene sollten angesichts dieser Entscheidung abgegebene Erklärungen – also die Unterschrift auf dem Vertragsformular – unverzüglich anfechten und Zahlungsansprüche zurückweisen.
Gerichtsverfahren gegen die Gewerbeauskunftszentrale GWE in Düsseldorf- Terminsvertretung
Geschrieben von Virabell Schuster am 15. Januar 2013
UpDate (4): Ich biete Terminsvertretungen an beim Amtsgericht oder Landgericht in Düsseldorf in Verfahren gegen die Gewerbeauskunftszentrale GWE – gerne auch kurzfristig. Ihr Vorteil: Ich kenne das Geschäftsmodell der Gewerbeauskunftszentrale und betreue selbst Mandanten gegen die GWE. Sie müssen nicht nach Düsseldorf anreisen und müssen mich als Terminsvertreter nicht aufwendig einarbeiten. Sprechen Sie mich an. Ich freue mich, für Sie als Terminsvertreter tätig zu sein.
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