Abmahnung per Email zulässig?!

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann per Email erfolgen. Das Risiko, dass eine per Email verschickte Abmahnung den Abgemahnten nicht erreicht, hat dieser zu tragen. Eine Abmahnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie von einer “Firewall” abgefangen wird (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, AZ 312 O 142/09).

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