Derzeit mahnt die Firma Topware Entertainment GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dirk Hassinger, Ottostr. 3, 76275 Ettlingen, durch die Anwaltskanzlei .rka, eine über einen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Two Worlds II“ ab. Die Firma Topware Entertainment GmbH wirft vor, über ein Peer-to-Peer-Netzwerk das Computerspiel heruntergeladen und zum Download für Dritte bereit gehalten zu haben. Sie fordert zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 750,00 EUR auf.
Hinweis: Vorgefertigte Unterlassungserklärungen enthalten oft Bestandteile, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Für weitere Nachfragen können Sie sich natürlich auch gern an mich wenden.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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