Abmahnung media & more GmbH & CO.KG „Too Big For Teens 4 “ durch Negele Zimmel Greuter Beller

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma media & more GmbH & CO. KG, vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, vor. Gegenstand der Abmahnung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, über einen Internetanschluss begangene angebliche Urheberechtsverletzung an dem Filmwerk „Too Big For Teens 4“. Es wird zunächst zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner besteht Bereitschaft und wird Gelegenheit gegeben, die Angelegenheit außergerichtlich umfassend zu erledigen, wenn die beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben und eine einmalige Pauschale von insgesamt 853,00 EUR bezahlt wird.

Hinweis:

Grundsätzlich ist der Anschlussinhaber für seinen Internetanschluss verantwortlich, und zwar auch dann, wenn er den beanstandeten Verstoß nicht begangen hat. Aus dieser Verantwortlichkeit können Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (Anwaltskosten, entgangene Lizenzgebühr, Ermittlungskosten) resultieren. In bestimmten Konstellationen entfällt jedoch die Haftung vollständig oder teilweise. Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem eine Haftung entfällt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die vorgefertigten Erklärungen oft Bestandteile enthalten, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Hierbei ist zu bedenken, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig ist. Weiter könnte relevant sein, ob der Verstoß im Zeitraum der aktuellen Verwertungsphase begangen wurde oder nicht. Auch sollte keinesfalls Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden. Alles was diesem mitgeteilt wird, kann später gegen einen verwendet werden. Gut gemeinte Ratschläge in Foren, die Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen oder Mitteilungen dahingehend: „Ich habe gar nichts gemacht und in der Angelegenheit nie mehr etwas gehört“, sind nicht zu beherzigen. Ein fruchtloses Verstreichen Lassen der Frist kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung oder zu einer Klage und damit zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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