Hier finden Sie Informationen über urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Universal Pictures International Germany GmbH. Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH wird anwaltlich vertreten durch die APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) aus Dortmund. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Pictures International Germany GmbH durch die Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) vorwerfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ted“ begangen zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. In der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) wird aufgefordert, die Raubkopie des Films unverzüglich von dem Computer zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und anteilige angefallene Kosten zu erstatten. Ein entsprechender Entwurf einer Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. In der Abmahnung der Rechtsanwälte APW – Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold, Witte) wird angeboten, ein Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zur Abgeltung aller Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu bezahlen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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