Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uptunes GmbH vor. Die Uptunes GmbH wird anwaltlich vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt.
In der Abmahnung lässt die Uptunes GmbH durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme „Sunshine 2009“ (Dance Nation Vs. Shaun Baker) über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten zu haben.
Mit der Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung angeboten, die Angelegenheit im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs zu erledigen und zwar durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Formulierungsvorschlag anbei) und Überweisung eines pauschalen Einigungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist mindestens 30 Jahre (nach GBH unbegrenzt) gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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