Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Gereon Sandhage für Argus TM UG

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Argus TM UG aus Leinfelden-Echterdingen vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Die Firma Argus TM UG ist laut Angaben in der Abmahnung auf den Vertrieb von Motoren- und Getriebeöl an Endverbraucher spezialisiert. In der Abmahnung steht geschrieben, dass die Firma Argus TM UG Versandhandel betreibt und ihre Produkte auch über das Internet verkauft. In der Abmahnung wird der Verstoß gegen § 8 AltÖLV gerügt. Danach bestehe die Pflicht auf eine Annahmestelle hinzuweisen, bei welcher gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle kostenlos entgegengenommen werden können. Rechtsanwalt Gereon Sandhage fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe besteht zwingender Änderungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

 

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