Im Internet wird berichtet über urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Euro-Cities AG. Die Abmahnungen wurden ausgesprochen von den Wiedorfer Rechtsanwälten. Gegenstand der Abmahnungen ist die unberechtigte Verwendung von Stadtplänen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten
Allgemeiner Hinweis zu urheberrechtlichen Abmahnungen:
Es ist unzulässig, ohne Zustimmung des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden. Sofern dies geschieht, kann ein solches Verhalten kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Folge ist, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben und Schadensersatz bezahlt werden muß. Nehmen Sie urheberrechtliche Abmahnungen daher nicht auf die leichte Schulter. Allerdings sind die von den Anwälten der Rechteinhaber geforderten Beträge häufig (viel) zu hoch. Lassen Sie sich daher im Zweifel anwaltlich beraten. Zum einen muß geprüft werden, ob die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden muß, was regelmäßig der Fall ist. Zum anderen muß geprüft werden, ob der geltend gemachte Betrag richtig berechnet wurde. Die Rechtsprechung zu der Höhe von zu zahlenden Schadensersatz ist sehr unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, ob das „geklaute“ Material privat oder gewerblich genutzt wurden und wie lange dieses genutzt wurden. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten und vertreten.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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