Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH vor. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg.
In der Abmahnung lässt die Firma Splendid GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Stolen“ über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Nutzern von Filesharingprogrammen zum Download öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird aufgefordert, die entsprechende Datei vom Computer zu entfernen und zu löschen und eine unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen. Für die Erklärung ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit angeboten, zur Abgeltung aller bislang entstandenen Geldersatzansprüche eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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